Die Mittelschule als eine weiterführende Schule eröffnet mit ihren Abschlüssen den unmittelbaren Zugang zur beruflichen Ausbildung wie auch zu weiteren Bildungsgängen und Berufszielen. Sie bietet vier Abschlüsse an:

 

den erfolgreichen Abschluss der Mittelschule

Dieser ist erreicht, wenn in der Jahrgangsstufe 9 im Abschlusszeugnis der Mittelschuledie Gesamtdurchschnittsnote aus allen Vorrückungsfächern mindestens 4,00 beträgt und in höchstens drei Fächern eine schlechtere Note als die Note 4 erzielt wurde; die Note 6 zählt dabei wie zweimal die Note 5.
Wer den erfolgreichen Mittelschulabschluss nicht als Mittelschüler erworben hat, kann diesen nachträglich durch eine Leistungsfeststellung erwerben. Die Leistungsfeststellung erstreckt sich auf die Fächer Deutsch und Mathematik sowie nach Wahl des Bewerbers auf zwei der Fächer Englisch, Physik/Chemie/Biologie, Geschichte/Sozialkunde/ Erdkunde und Arbeit-Wirtschaft-Technik. Für Bewerber mit nichtdeutscher Muttersprache tritt auf Antrag an die Stelle des Faches Englisch das Fach Muttersprache (Griechisch, Italienisch, Portugiesisch, Serbokroatisch, Spanisch, Türkisch, ggf. auch weitere).Für Bewerber mit nichtdeutscher Muttersprache, die weniger als sechs Jahre eine deutsche Schule besucht haben, tritt auf Antrag an die Stelle des Faches Deutsch das Fach Deutsch als Zweitsprache. Letzteres gilt für Aussiedler entsprechend.
Der erfolgreiche Mittelschulabschluss ist auch nachgewiesen, wenn in der besonderen Leistungsfeststellung zum qualifizierenden Mittelschulabschluss die Gesamtdurchschnittsnote aus allen Fächern mindestens 4,00 beträgt und in höchstens einem Fach eine schlechtere Note als die Note 4 erzielt wurde; die Note 6 zählt dabei wie zweimal die Note 5. Der Bewerber erhält auf Antrag ein Zeugnis.

den erfolgreichen Mittelschulabschluss der Praxisklasse

Schülerinnen und Schüler, die mindestens im 9. Schulbesuchsjahr sind und die eine Praxisklasse besuchen, haben die Möglichkeit, den erfolgreichen Abschluss der Mittelschule mit dem Bestehen einer Abschlussprüfung mit hoher Praxisorientierung zu erlangen. Die Prüfung ist bestanden, wenn die Durchschnittsnote 4,0 oder besser beträgt.

den qualifizierenden Abschluss der Mittelschule ("Quali")

Dieser kann durch eine freiwillige besondere Leistungsfeststellung erreicht werden. Diese umfasst folgende Fächer:

  • für alle Mittelschüler die Fächer Deutsch und Mathematik
  • nach Wahl des Schülers eines der Fächer Englisch, Physik/Chemie/Biologie (PCB) oder Geschichte/Sozialkunde/Erdkunde (GSE),
  • das Fach Arbeit-Wirtschaft-Technik in Kombination mit einem berufsorientiertem Zweig: Technik, Wirtschaft oder Soziales als Projektprüfung
  • nach Wahl des Schülers eines der Fächer Religionslehre beziehungsweise Ethik, Sport, Musik, Kunst, Informatik, Buchführung, Kurzschrift, Werken/Textiles Gestalten; hierbei kann nur ein Fach gewählt werden, das der Schüler als benotetes Fach besucht hat.

Über den Erwerb des qualifizierenden Mittelschulabschlusses erhalten die Mittelschüler zusätzlich zum Abschlusszeugnis der Mittelschule ein besonderes Zeugnis. Dieses enthält die Gesamtbewertung und die Gesamtnoten in den Fächern der besonderen Leistungsfeststellung. Bei der Bildung der Gesamtnoten werden die Jahresfortgangsnoten und die Noten der besonderen Leistungsfeststellung gleich gewichtet.

An der besonderen Leistungsfeststellung können auch andere Bewerber (Externe) teilnehmen, die nicht Schüler einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Mittelschule sind. Soweit sie Schüler sind, müssen sie sich mindestens in der Jahrgangsstufe 9 befinden. Allerdings ist die Regelung der Teilnahme von Schülern anderer Schularten vom Kultusministerium in der Absicht geschaffen worden, solchen Schülern aus dem Gymnasium, der Realschule und der Wirtschaftsschule die Chance zu geben, den qualifizierenden Mittelschulabschluss zu erlangen, bei denen der Erwerb des Schulabschlusses an ihrer Schulart zweifelhaft ist. Schüler, die den mittleren Schulabschluss an ihrer Schulart voraussichtlich ohne Schwierigkeiten erreichen werden, sind nicht diejenigen, an die bei dieser Regelung gedacht war. Bei der Festlegung der Gesamtnoten werden Jahresfortgangsnoten nicht mit einbezogen.
Anmeldungen sind möglich bis 01. März eines Jahres an der Mittelschule, in deren Sprengel die Bewerber ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Für Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache tritt auf Antrag ihrer Erziehungsberechtigten an die Stelle des Faches Englisch das Fach Muttersprache (Albanisch, Arabisch, Bosnisch, Griechisch, Italienisch, Kroatisch, Portugiesisch, Serbisch, Spanisch oder Türkisch, ggf. auch weitere).

Für Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache, die weniger als sechs Jahre eine deutsche Schule besucht haben, tritt auf Antrag ihrer Erziehungsberechtigten an die Stelle des Faches Deutsch das Fach Deutsch als Zweitsprache. Letzteres gilt für Aussiedlerschüler entsprechend. Diese beiden Regelungen gelten auch für externe Bewerber.

Der qualifizierende Mittelschulabschluss ist erreicht, wenn der Schüler oder der externe Bewerber in den Fächern der besonderen Leistungsfeststellung eine Gesamtbewertung von mindestens 3,0 erzielt hat; dabei bleibt die zweite Stelle nach dem Komma unberücksichtigt.

Mittelschüler können sich auch nur in einem oder mehreren der Fächer Englisch, Sport, Musik, Kunst, Technik, Wirtschaft, Soziales, Informatik, Buchführung, Kurzschrift und Werken/Textiles Gestalten der besonderen Leistungsfeststellung unterziehen. Die Teilnahme setzt den Besuch des entsprechenden Faches voraus.

Bei Teilnahme von Mittelschülern nur in einem Fach oder mehreren dieser Fächer werden die erzielten Gesamtnoten in das Abschlusszeugnis oder in das Jahreszeugnis (bei Nichtbestehen der 9. Klasse) aufgenommen, soweit sie nicht zu einer Verschlechterung der Jahresfortgangsnote führen; insoweit wird die Teilnahme an der besonderen Leistungsfeststellung im Zeugnis wie folgt vermerkt: "Im Fach/In den Fächern ... hat er/sie sich einer besonderen Leistungsfeststellung unterzogen."

den mittleren Schulabschluss an der Mittelschule ("Mittlere Reife")

Dieser wird erreichtdurch den Besuch der Jahrgangsstufe 10 (M10-Klasse) oder der Vorbereitungsklasse II im Rahmen des Neun plus Zwei-Angebotesder Mittelschule und eine Abschlussprüfung am Ende des Schuljahres erreicht.
Die Abschlussprüfung umfasst:

  • für alle Mittelschüler die Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch,
  • Projektprüfung

Die Abschlussprüfung im Fach Englisch wird auf Antrag bei Schülern mit nichtdeutscher Muttersprache und bei Aussiedlerschülern durch eine Prüfung in der nichtdeutschen Muttersprache ersetzt, wenn der Antrag bei der Aufnahme in die Jahrgangsstufe 9 oder 10 (M9- oder M10-Klasse)gestellt und genehmigt worden ist.
Die Gesamtnote in den Prüfungsfächern wird aus der Jahresfortgangsnote und der Prüfungsnote ermittelt, ausgenommen Muttersprache. In den Nichtprüfungsfächern gelten die Jahresfortgangsnoten als Gesamtnoten.
An der Abschlussprüfung können auch Bewerber teilnehmen, die nicht Schüler einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Mittelschule sind. Soweit sie Schüler sind, müssen sie sich mindestens in der Jahrgangsstufe 10 befinden. Die Bewerber müssen den Antrag unter Angabe des von ihnen gewählten Wahlpflichtfaches bis zum 1. März an der Mittelschule stellen, die eine Jahrgangsstufe 10 führt und in deren Einzugsbereich sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Gegenstand der Abschlussprüfung sind die Fächer Deutsch, Mathematik, Englisch, Projektprüfung, Geschichte/Sozialkunde/Erdkunde, Physik/Chemie/Biologie sowie nach Wahl des Bewerbers eines der Wahlpflichtfächer und Wahlfächer, ausgenommen das Fach Kurzschrift.

 Die Gesamtnote der Abschlussprüfung ergibt sich ausschließlich aus den in der Prüfung erbrachten Leistungen.

Schulanaloge Institutionen, die auf einen Schulabschluss an der Mittelschule vorbereiten, kooperieren – v.a. wegen der Projektprüfungen – mit einer oder mehreren Mittelschulen.

Darüber hinaus können Mittelschüler mit abgeschlossener Berufsausbildung auf zwei weiteren Wegen einen mittleren Schulabschluss erwerben:

□ Durch den Qualifizierten Beruflichen Bildungsabschluss (Quabi). Voraussetzungen für den Quabi sind der qualifizierende Abschluss der Mittelschule (Quali), Abschluss der Berufsausbildung mit einer Durchschnittsnote von 3,0 oder besser und der Nachweis über mindestens ausreichende (= Note 4) Englischkenntnisse, die dem Leistungsstand eines fünfjährigen Unterrichts entsprechen; Absolventinnen und Absolventen, welche die Berufsschule vor dem 01.08.2012 abgeschlossen haben, kann der mittlere Schulabschluss nur nach der bis dahin geltenden Regelung mit dem Abschluss der Berufsausbildung mit einer Durchschnittsnote von 2,5 oder besser und dem Nachweis über mindestens befriedigender (= Note 3) Englischkenntnisse, die dem Leistungsstand eines fünfjährigen Unterrichts entsprechen, verliehen werden.
Dieser Nachweis kann insbesondere erbracht werden durch die Englischnote im Zeugnis über den erfolgreichen oder den qualifizierenden Abschluss der Mittelschule oder durch die Englischnote im Abschlusszeugnis der Berufsschule, sofern Englisch Pflichtfach ist.
Das Zeugnis über den Quabi wird von der Mittelschule ausgestellt, an der der Quali erworben wurde.

□ Über die Berufsschule oder über eine mindestens zweijährige Berufsfachschule (siehe dort).

 

Zusätzliche Informationen